Devisenausfuhr

Die Devisenausfuhr bezieht sich eigentlich nur auf die Ausfuhr unbarer Zahlungsmittel, wozu Schecks und Wechsel ebenso wie Anleihen und Reiseschecks zählen, welche auf eine ausländische Währung bezogen sind. Dass die Ausfuhr von Bargeld und damit Sorten ebenfalls als Devisenausfuhr bezeichnet wird, ist nicht nur eine Erscheinung der Umgangssprache, sondern war auch im offiziellen Sprachgebrauch der Grenzkontrolleure der DDR üblich. Auch heute sprechen osteuropäische Staaten weiterhin bei der Bargeldausfuhr von einer Devisenausfuhr und machen diese ab einer zumeist niedrigen Grenze davon abhängig, dass der Reisende einen Nachweis über den legalen Erhalt des Geldes vorlegen kann. In den meisten Staaten gelten hinsichtlich der Devisenausfuhr unterschiedliche Höchstbeträge und zollrechtliche Einschränkungen.

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