Devisenausländer sind natürliche Personen mit einem Wohnsitz im Ausland sowie juristische Personen mit einem ausländischen Unternehmenssitz. Der Status als Devisenausländer ist von der Staatsangehörigkeit unabhängig. So sind im Ausland lebende Deutsche Devisenausländer, während in Deutschland lebende Ausländer Deviseninländer sind. Nach dem deutschen Steuerrecht unterliegen Devisenausländer nicht der deutschen Kapitalertragssteuer und müssen aus diesem Grund auch keinen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen. Auf Grund der steuerlichen Bestimmungen gelten auch Einwohner anderer Euro-Staaten als Devisenausländer, obgleich sie dieselbe Währung wie die Einwohner Deutschlands verwenden. In der ehemaligen DDR wurde der Begriff Devisenausländer in einem umfassenderen Sinn verwendet und bezeichnete alle sich im Land aufhaltenden Menschen aus dem NSW (Nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet).