Deviseneinfuhr

Im engeren Sinn meint die Deviseneinfuhr die Einfuhr unbarer Zahlungsmittel in ein anderes Land. Der übliche Sprachgebrauch bezieht ebenso wie die Zollvorschriften der meisten Staaten vorhandenes Bargeld, welches eigentlich als Sorten von Devisen unterschieden wird, in die Deviseneinfuhr und in die dafür geltenden Bestimmungen ein. Die Deviseneinfuhr unterliegt im Gegensatz zur Devisenausfuhr nur in wenigen Ländern Beschränkungen, allerdings besteht ab einer gewissen Höhe der eingeführten Devisen und Sorten so gut wie immer eine Deklarationspflicht. Einige Staaten verlangen die vollständige Angabe der Deviseneinfuhr bei einer Einreise unabhängig von der Höhe der mitgeführten Zahlungsmittel, das trifft vor allem auf Länder mit staatlich festgelegten Wechselkursen zu.

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