Der Begriff Deviseninländer bezeichnet natürliche Personen mit Wohnsitz sowie juristische Personen mit Betriebssitz in Deutschland. Bei der Bewertung als Deviseninländer oder Devisenausländer ist die Staatsangehörigkeit unerheblich; deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland gelten als Devisenausländer, während ausländische Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland Deviseninländer sind. Die Eigenschaft als Deviseninländer ist maßgeblich für die Heranziehung zur Kapitalertragssteuer, so dass Devisenausländer keinen Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen müssen. Das Begriffspaar Deviseninländer und Devisenausländer stammt aus der Zeit, als jedes Land über eine eigene Währung verfügte. Heute sind Menschen aus anderen Euro-Staaten trotz identischer Währung in Deutschland keine Deviseninländer.