Devisenhandel

Der Devisenhandel bezeichnet den Handel mit Devisen und ist grundsätzlich als Finanzdienstleistung erlaubnispflichtig. Der englische Fachbegriff für den Devisenhandel lautet Foreign Exchange. Von der Erlaubnispflicht ausgenommen ist der private Devisenhandel, welcher über eine zugelassene Handelsplattform durchgeführt wird. Banken können den Devisenhandel sowohl im eigenen Interesse als auch im Auftrag ihrer Kunden durchführen. Fachsprachlich ist zwischen dem Devisenhandel mit unbaren Zahlungsmitteln und dem Sortenhandel mit Bargeld zu unterscheiden, in der Umgangssprache werden beide Tätigkeiten unter dem Begriff des Devisenhandels zusammengefasst. Auch der offizielle Sprachgebrauch der DDR bezeichnete das Wechseln von Bargeld als Teil des Devisenhandels.

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