Dienstleistungsimport

Der Dienstleistungsimport meint die Einfuhr von Dienstleistungen. Eindeutig erfassbar ist der Dienstleistungsimport, wenn ein deutsches Unternehmen ein ausländisches mit der Durchführung von Leistungen beauftragt; in diesem Fall sind besondere Bestimmungen hinsichtlich der Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer zu beachten. Ein großer Teil des Dienstleistungsimports lässt sich jedoch nicht sicher bewerten, da er durch Privatpersonen durchgeführt und nicht offiziell erfasst wird. So stellt es bereits einen Dienstleistungsimport dar, wenn ein Einwohner Deutschlands im Ausland Reparaturen durchführen lässt oder dort Freizeiteinrichtungen besucht. Eine sehr häufige Form des Dienstleistungsimports besteht in der Durchführung von Auslandsreisen. Der private Dienstleistungsimport wird zollrechtlich nicht gewertet.

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