Diskontsatz

Der Diskontsatz bezeichnet den Zinssatz, zu welchem Geschäftsbanken Wechsel bei der Zentralbank einreichen können, diese Einreichung wird als Rediskontieren bezeichnet. Vor der Einführung des Euros legte die Deutsche Bundesbank den gültigen Diskontsatz fest, die Europäische Zentralbank (EZB) nimmt keine Wechsel zum Rediskont mehr an, so dass in Deutschland und anderen Ländern des gemeinsamen Währungsraumes kein Diskontsatz mehr festgelegt wird. Früher diente der Diskontsatz auch als Grundlage der Berechnung weiterer Zinssätze, diese Funktion hat der Basiszinssatz übernommen, mit Bezug auf die Steuerung der Geldpolitik übt der von der EZB bestimmte Leitzins die ehemaligen Aufgaben des Diskontsatzes aus.

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