Dispogrenze

Dispogrenze ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Höhe des Dispositionskredites. Einzelne Banken verwenden diesen Begriff zur Angabe eines Höchstbetrages, welchen sie privaten Kontoinhabern maximal als Verfügungsrahmen einräumen. Die Dispogrenze im Sinne der Begrenzung eines tatsächlich eingeräumten Kreditlimits kann bei den meisten Banken überzogen werden, wobei sie in diesem Fall einen erhöhten Zinssatz berechnen. Die Dispogrenze beträgt bei den meisten Geldinstituten das Zweifache bis das Dreifache der monatlichen unbaren Zahlungseingänge. Wenige Institute unterscheiden bei der Festlegung einer Dispogrenze zwischen unterschiedlichen Gründen für einen Zahlungseingang auf dem Konto, einzelne Banken nehmen die Festlegung jedoch nur anhand von Lohn- und Gehaltszahlungen vor. Das gilt vor allem für Bankhäuser, die Selbständige nicht als Kreditkunden annehmen.

^