Dispolimit

Dispolimit ist die ursprünglich umgangssprachliche Bezeichnung für den Höchstbetrag, welchen ein Geldinstitut dem Inhaber eines Girokontos eingeräumt hat. Die bloße Ausnutzung des Dispolimits stellt keine Kontoüberziehung dar. Eine solche besteht, wenn der Sollstand höher als das eingeräumte Dispolimit ausfällt. Viele Banken berechnen das Dispolimit anhand aller Zahlungseingänge und stellen den doppelten bis dreifachen Durchschnittsbetrag von diesen zur Verfügung. Einige Geldinstitute berücksichtigen bei der Limitfestlegung nur als Gehalt, Lohn oder Rente bezeichnete Geldzugänge. Der Kunde kann das Dispolimit auf einen geringeren als den von der Bank angebotenen Betrag beschränken. Umgekehrt lässt sich mit vielen Geldinstituten bei Bedarf eine vorübergehende Limiterhöhung vereinbaren.

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