Dividendenanspruch

Der Dividendenanspruch bezeichnet das Recht von Aktinären, eine ausgezahlte Dividende zu erhalten. Es besteht kein genereller Dividendenanspruch, da eine Hauptversammlung jederzeit entscheiden kann, keine Dividende auszuschütten. Der Dividendenanspruch bei deutschen Aktien besteht, wenn der Anleger die Aktie am Tag der Hauptversammlung besessen hatte; die offizielle rechtliche Regelung besagt, dass die Aktie am Tag vor dem Ex-Tag in seinem Besitz sein muss, der Ex-Tag ist üblicherweise der Tag nach der Hauptversammlung. In einigen Ländern richtet sich der Dividendenanspruch jedoch nach dem Aktienbesitz am Record Date, dieser Tag liegt einundzwanzig Tage vor der Hauptversammlung. Es ist möglich, Vorzugsaktien mit einem erhöhten Dividendenanspruch und gegenüber Stammaktien reduzierten Mitbestimmungsrechten auszugeben.

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