Dividendenauszahlung

Die Dividendenauszahlung meint die Übertragung der Dividende an den Berechtigten. Die Dividendenauszahlung erfolgt bei Aktien üblicherweise durch die Überweisung des entsprechenden Betrages auf das Anlagekonto des Investors, während die Auszahlung einer Dividende bei Geschäftsanteilen von Genossenschaftsanteilen überwiegend mittels der Geldüberweisung über ein bei der jeweiligen Bank geführtes Girokonto oder Sparkonto vorgenommen wird. Anstelle der Barauszahlung der Dividende kann die Dividendenauszahlung auch in Sachwerten oder durch neue Aktien erfolgen. Ob eine Dividendenauszahlung erfolgt, entscheidet die Hauptversammlung einer AG beziehungsweise die Mitgliederversammlung einer Genossenschaft, wobei der Vorschlag des jeweiligen Vorstandes üblicherweise akzeptiert wird. Da die Hauptversammlungen der meisten deutschen Aktiengesellschaften im Frühjahr und Frühsommer stattfinden, erfolgen Dividendenauszahlungen ebenfalls überwiegend innerhalb dieses Zeitraumes.

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