Dumpinglöhne

Dumpinglöhne sind nicht von einem Tarifvertrag gedeckte Niedriglöhne. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Mindestlohn ist jeder geringere Lohn als Dumpinglohn zu bezeichnen, sofern er nicht in Ausnahmefällen durch die Gesetzgebung gestattet ist. So fallen Ausbildungsvergütungen nicht unter den Begriff des Dumpinglohnes, auch wenn sie niedriger als der Mindestlohnanspruch ausfallen. Mit Dumpinglöhnen verschaffen sich Arbeitgeber einen Vorteil, den durch Aufstockungsleistungen des Jobcenters die Allgemeinheit ausgleichen muss. Allerdings enthalten immer mehr Ausschreibungen den Passus, dass Bewerber um einen Auftrag die angemessene Bezahlung ihrer Arbeitnehmer nachweisen müssen. Aus Sicht des Unternehmens lassen sich legale Dumpinglöhne durch die Auftragsverlagerung in ein Billiglohnland erreichen.

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