Effektengeschäfte

Effektengeschäfte ist ein weiterer Begriff für Wertpapiergeschäfte, dessen Verwendung weitgehend der gehobenen Bankfachsprache vorbehalten ist. Effektengeschäfte lassen sich in den Verkauf und den Kauf von Wertpapieren (Effekten) unterteilen. Sie werden von der Bank im eigenen Interesse oder im Auftrag eines Kunden vorgenommen. Zur Kostendeckung und zur Gewinnerzielung berechnen Geldinstitute für Effektengeschäfte Entgelte. In der Praxis sind Effektengeschäfte zumeist an die Führung eines Wertpapierdepots bei der entsprechenden Bank verbunden. In Deutschland ist die Trennung zwischen einer Effektenbank und einer auf Zahlungsdienstleistungen spezialisierten Bank wesentlich weniger als in anderen Ländern verbreitet. Somit gehören Effektengeschäfte zu den Standardangeboten der meisten Geschäftsbanken.

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