Effektengiroverkehr

Der Effektengiroverkehr ist die heute übliche Kauf- und Verkaufsform von Wertpapieren (Effekten). Diese werden nicht mehr als tatsächlich vorhandene Stücke gehandelt, sondern ausschließlich elektronisch dem Konto des Käufers zugebucht und aus dem Wertpapierkonto des Verkäufers ausgebucht. Die Einführung des Effektengiroverkehrs war sowohl Voraussetzung als auch Folge davon, dass Wertpapiere nicht nur von wenigen Sparern gehalten werden, sondern dass sich der Wertpapierbesitz zu einem Massenphänomen entwickeln konnte. Ein wesentlicher Bestandteil des Effektengiroverkehrs ist die Girosammelverwahrung der in einem Depot vorhandenen Wertpapiere. Die rechtlichen Regelungen zum Effektengiroverkehr trifft das Wertrecht. Voraussetzung für die ausschließliche Anwendung des Effektengiroverkehrs ist, dass die Emittenten das grundsätzlich bestehende Verbriefungsrecht ausdrücklich ausschließen.

^