Eigenheimrente

Die Eigenheimrente im engeren Sinn bezeichnet die zu Wohnzwecken genutzte Riester-Förderung. Der Wohn-Riester ermöglicht nicht nur den Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, sondern kann auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen bei gleichzeitigem Bezug einer Genossenschaftswohnung oder für den Kauf eines Dauerwohnrechts verwendet werden. Das entsprechende Gesetz trägt den Namen Eigenheimrentengesetz und wird als EigRentG abgekürzt. Im weiteren Sinn bezeichnet die Eigenheimrente den Effekt, dass Wohneigentum den Finanzbedarf eines Rentenbeziehers infolge des Wegfalls der Mietzahlungen verringert, so dass eine eigene Wohnung als Beitrag zur Altersvorsorge gilt. Voraussetzung für die Wirksamkeit von Wohneigentum als Bestandteil der Altersvorsorge ist, dass die Immobilie bis zum Rentenbeginn vollständig abbezahlt wurde.

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