Die Eigenheimzulage wurde bei einem Kauf oder Bau von Wohneigentum bis Ende 2005 ausgezahlt. Ursprünglich wurde die Eigenheimzulage nur für im Inland gelegenes Wohneigentum gewährt, diese Regelung verstieß jedoch gegen das Europarecht und musste abgeändert werden, so dass auch selbstgenutzte Wohnungen in anderen EU-Staaten förderungsfähig waren. Die Eigenheimzulage wurde auch gewährt, wenn die zu fördernde Wohnung einem Angehörigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde; in diesem Fall war die Erstattung der tatsächlichen Betriebskosten für die Förderung unschädlich. Die Eigenheimzulage wurde für einen Zeitraum von acht Jahren ausgezahlt und stand jedem Einwohner einmal im Leben zu.