Eigenkapital

Der Begriff Eigenkapital wird unterschiedlich definiert. Die grundsätzliche Bedeutung des Begriffs meint das Vermögen, welches nach dem Abzug aller Verbindlichkeiten vorhanden ist. Im Gesellschaftsrecht ist das Eigenkapital im Unterschied zum Fremdkapital der Teil des Gesellschaftsvermögens, welcher gegenüber den Gläubigern des Unternehmens haftet und besteht aus den Einlagen der Gesellschafter sowie den erzielten Gewinnen. Bei der Beantragung eines Bau- oder Immobiliendarlehens wird als Eigenkapital der Teil der Bausumme oder Kaufpreises bezeichnet, welcher nicht finanziert werden muss. Einige Banken rechnen auch anderweitig vergebene Kredite wie das Förderdarlehen der KfW oder ein Bauspardarlehen dem Eigenkapital zu.

^