Eigenkapital Banken

Die erforderliche Höhe des Eigenkapitals von Banken wird im Kreditwesengesetz geregelt, nach dessen Bestimmungen jede Bank über ein angemessenes Eigenkapital verfügen muss, damit die bei ihr eingezahlten Einlagen vor Verlusten geschützt sind. Die Höhe des von Banken geforderten Eigenkapitals orientiert sich an den Risiken der von ihnen gewährten Kredite. Wenn eine Bank überwiegend riskante Darlehen vergeben hat, muss sie ein gegenüber einem ausschließlich risikoarme Darlehen vergebendem Kreditinstitut erhöhtes Eigenkapital vorhalten. Das Eigenkapital einer Bank wird auch als haftendes Eigenkapital bezeichnet, bei Sparkassen lautet der entsprechende Begriff Sicherheitsrücklage. Das Eigenkapital von Banken lässt sich in Kernkapital und Ergänzungskapital aufteilen.

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