Eigenmittel

Eigenmittel können aus Sicht der Bankaufsicht angerechnet werden. Hierzu zählen verschiedene Mittel. So etwa das Kernkapital und das Ergänzungskapital. Werden hier feste Beteiligungspositionen abgezogen, steht das haftende Eigenkapital fest. Genaue Definitionen dazu sind im Kreditwesengesetz (KWG) zu finden. Das Gesetz wurde im Jahr 1931 verfasst und zwar zur Aufsicht des Staates über Kreditinstitute. Seitdem sind diverse Änderungen vorgenommen worden. Grundsätzlich wurde dieses Gesetz aus verschiedenen Gründen erlassen. So soll damit erreicht werden, dass das Kreditwesen einwandfrei funktioniert und dies geschützt wird. Zusätzlich dient es auch dazu, die Geschäfte von Banken zu beaufsichtigen. Insbesondere sollen die Einlagen von Kunden auf diese Weise geschützt werden.

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