Eigenmittelvorschriften

Die Eigenmittelvorschriften besagen, dass alle mit Risiken behafteten Bankgeschäfte durch ausreichende Eigenmittel abgesichert sein müssen. Auf diese Weise dienen die Eigenmittelvorschriften dem Schutz des Verbrauchers. Die Höhe der erforderlichen Eigenmittel hängt in einem hohen Maß vom tatsächlichen Risiko eines Geschäftes ab, so dass für erstklassig abgesicherte Kredite weniger Eigenmittel der Bank erforderlich sind als für Darlehen an Kreditnehmer mit schwacher oder nicht ausreichend durch die Bank geprüfter Bonität. Des Weiteren gelten Eigenmittelvorschriften in Bezug auf den Handel mit Aktien und Wertpapieren und gilt dann auch für Händler, welche über keine vollwertige Banklizenz verfügen.

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