Eigentumserwerb

Der Eigentumserwerb ist der Übergang von Werten und Gegenständen in das Eigentum des Erwerbers. Üblicherweise erfolgt der Eigentumserwerb durch Kauf, er ist aber auch durch Erbschaft oder Schenkung möglich. In einigen Fällen, am bekanntesten ist der Erwerb von Grundstücken und anderen Immobilien, wird ein Eigentumserwerb erst durch die Eintragung in offizielle Verzeichnisse wie das Grundbuch wirksam. Grundsätzlich ist der Eigentumserwerb frei möglich, an gestohlenen Gegenständen kann jedoch kein Eigentum erworben werden. Das gilt auch, wenn der Erwerber gutgläubig gehandelt und den Kaufpreis ordnungsgemäß entrichtet hat. Wenn der Kaufpreis einer Ware nicht sofort beglichen werden kann, besteht die Möglichkeit des Verkaufs unter Eigentumsvorbehalt, in diesem Fall bleibt die Ware bis zur endgültigen und vollständigen Bezahlung im Besitz des Lieferanten.

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