Eigentumswohnung

Der Eigentümer einer Eigentumswohnung verfügt über die Besitzrechte seiner Wohnung sowie über einen Mitbesitz am Gemeinschaftseigentum. Eigentumswohnungen erfordern eine eindeutige Abgeschlossenheit der Wohneinheit, für die Eigentumsanteile an Gemeinschaftsräumen sowie am Grundstück ist die Teilungserklärung maßgeblich. Der Besitzer einer Eigentumswohnung zahlt mit dem Hausgeld seinen Beitrag an allgemeinen Hauskosten wie Müllabfuhr und Treppenhausbeleuchtung. Er kann seine Wohnung gemäß seiner Entscheidung selbst bewohnen oder sie vermieten. Eine Eigentumswohnung gehört in Deutschland zu den beliebtesten Formen der Altersvorsorge, zumal sie vor Verlusten infolge der Inflation geschützt ist; bei einer geplanten Vermietung ist allerdings die Vermietbarkeit der Wohnung vor ihrem Erwerb zu prüfen.

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