Einfuhrabgaben

Zu den Einfuhrabgaben gehören die Einfuhrumsatzsteuer sowie ein eventuell zu zahlender Einfuhrzoll. Die Erhebung von Einfuhrzöllen dient der Abschirmung des eigenen Marktes vor ausländischen Produkten oder zumindest deren Verteuerung, so dass übermäßig günstige Produktionskosten im Ausland ausgeglichen werden. Einfuhrabgaben sind nicht nur von Unternehmen zu zahlen, auch Privatpersonen sind zahlungspflichtig, wenn sie aus dem Ausland einreisen und die Freibeträge überschreiten oder wenn sie Produkte im Ausland zur Lieferung bestellen. Die Berechnung der Einfuhrabgaben kann anhand der Menge der eingeführten Güter oder nach deren Wert berechnet werden, nicht selten ist auch eine gemischte Form der Abgabenberechnung zwischen einer Wertabgabe und einer Mengenabgabe.

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