Einfuhrgenehmigung

Eine Einfuhrgenehmigung muss nur für Waren eingeholt werden, welche in der vierten Spalte der Einfuhrliste ausdrücklich als erlaubnispflichtig genannt werden. Den Antrag auf Erteilung einer Einfuhrgenehmigung kann nur der Importeur stellen, wobei regelmäßig genehmigungspflichtige Waren einführenden Unternehmen eine Erleichterung im Rahmen der Abwicklung der Einfuhrgenehmigung zugestanden werden kann. Verantwortlich für die Erteilung oder Ablehnung einer Einfuhrgenehmigung in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft für alle gewerblichen und entsprechend das Bundesamt für Ernährung und beziehungsweise die Bundesanstalt für Landwirtschaft für alle landwirtschaftlichen Waren. Für eine wenige Produkte ist eine ergänzende Einfuhrgenehmigung durch parlamentarische Kontrollorgane erforderlich.

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