Einfuhrkontrollmeldung

Eine Einfuhrkontrollmeldung ist bei der Einfuhr bestimmter Waren vorzulegen und bewirkt die entsprechende Information der Genehmigungsbehörden BAFA und BLE. Sie kann sowohl in Papierform als auch über das computergestützte Verfahren ATLAS online erfolgen. Ob eine Einfuhrkontrollmeldung abgegeben werden muss, richtet sich danach, ob die eingeführten Waren in der entsprechenden Einfuhrliste aufgeführt werden. Grundsätzlich enthält die Liste alle Waren, welche eine besondere Bedeutung für die inländische Wirtschaft besitzen oder deren Einfuhr mit einer Gefährdung der Wirtschaft verbunden sein kann. Dank der Einfuhrkontrollmeldung können staatliche Behörden die Menge sowie die Preise der eingeführten Waren jederzeit kontrollieren.

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