Einfuhrzoll

Der Einfuhrzoll wird alternativ auch als Importzoll bezeichnet. Dies sind die Abgaben, die auf Waren, Kapital oder auch auf Dienstleistungen erhoben werden. Diese sind umgehend dann zu entrichten, wenn eine Ware die Grenzen des jeweiligen Zollgebiets überschreitet. Hauptsächlich soll mit dem Einfuhrzoll die Wirtschaft im Inland geschützt werden. Es wird so auch die inländische Nachfrage beeinflusst, denn der Zoll hat Auswirkungen auf Angebot und Nachfrage. Zuständig für die Organisation von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen ist die Welthandelsorganisation WTO mit Sitz in Genf. Die Zahl der WTO-Mitgliedsstaaten liegt bei 72. Sie wurde im Jahr 1994 gegründet und begann mit der Arbeit im Jahr darauf.

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