Einkommensarten

Die Unterscheidung der einzelnen Einkommensarten unterscheidet sich je nach Zweck der Differenzierung. Volkswirtschaftlich sinnvoll ist die Aufteilung in Arbeitseinkommen, Unternehmenseinkommen, Besitzeinkommen (z.B. Mieten und Dividenden) sowie Transfereinkommen. Das Steuerrecht nimmt eine abweichende Differenzierung vor und trennt unter anderem zwischen selbständig und nichtselbständig erworbenem Arbeitseinkommen sowie zwischen dem normal steuerpflichtigen Einkommen aus Miete und Verpachtung sowie den der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitalerträgen. Bei der Studienfinanzierung stellt die Unterstützung durch die Eltern eine wesentliche Einkommensart dar. Beim Arbeitseinkommen lässt sich zusätzlich zwischen dem ausgezahlten Einkommen und geldwerten Vorteilen unterscheiden. Bei der Kreditvergabe kommt dem Unterschied zwischen (monatlich wechselnden) Löhnen und (weitgehend gleichbleibenden) Gehältern eine zusätzliche Bedeutung bei der Differenzierung der Einkommensarten zu.

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