Der Begriff der Einkommensanrechnung bezieht sich auf staatliche Leistungen. Wenn eine Einkommensanrechnung gesetzlich festgelegt ist, werden die von den Empfängern der entsprechenden Leistungen bezogene Einnahmen berücksichtigt und vermindern somit die Höhe des Leistungsbezuges. Wenn ein entsprechend hohes Einkommen anzurechnen ist, führt die Berücksichtigung der Einkünfte unter Umständen dazu, dass der sachlich gegebene Anspruch auf eine staatliche Leistung aufgehoben wird. Die Einkommensanrechnung umfasst nicht nur das eigene Einkommen, sondern auch das Einkommen des Ehepartners und bei bestehender Unterhaltsverpflichtung der Eltern. Die Einkommensanrechnung bezieht sich nicht auf das gesamte Einkommen, sondern nur auf den die jeweiligen Freibeträge übersteigenden Anteil.