Einkommen

Die Bewertung aller positiven Einkünfte eines Privathaushaltes als Einkommen ist nicht nur umgangssprachlich, sie wird auch von der Marktforschung verwendet. Der volkswirtschaftliche Begriff des Einkommens meint jedoch den Zuwachs an Reinvermögen innerhalb eines zumeist ein Kalenderjahr oder Geschäftsjahr betragenden Zeitraums und bezieht sich auf natürliche ebenso wie auf juristische Personen. Der steuerrechtliche Begriff des Einkommens lässt zudem einige Einnahmearten wie Gewinne aus Glücksspielen unberücksichtigt, während die Sozialversicherung bei Angestellten sämtliche freiberuflich erzielten Nebeneinnahmen für die Beitragsberechnung nicht als Einkommen wertet. Wichtige Größen sind das Durchschnittseinkommen, für dessen Berechnung alle Einkommensbezieher hinzugezogen werden, sowie das Mittlere Einkommen, bei dessen Ermittlung eine Gewichtung der Einkommensgruppen vorgenommen wird.

^