Die Schreibweise Einkommenssteuer ist gebräuchlich, während in Gesetzestexten grundsätzlich die Schreibweise Einkommensteuer verwendet wird. Grundsätzlich werden durch die Steuer alle steuerpflichtigen Einkünfte natürlicher Personen erfasst. Zu unterscheiden ist die direkt vom Lohn beziehungsweise Gehalt abgezogene Lohnsteuer von der veranlagten Einkommen(s)steuer, beide gemeinsam ergeben gemeinsam mit dem Solidaritätsbeitrag und einigen Sonderformen wie der Aufsichtsratssteuer den steuerlichen Gesamtertrag. Die Höhe der Einkommenssteuer steigt mit zunehmendem Einkommen an, für Einkünfte unterhalb des Existenzminimums sind keine Steuern zu bezahlen. Bei Kapitalgesellschaften fällt anstelle der Einkommensteuer die Körperschaftssteuer an. Die Einkommenssteuer ist eine direkte Quellensteuer sowie eine Personensteuer. Ebenfalls zur Einkommenssteuer zählt die Kapitalertragssteuer.