Einmalanlage

Die Einmalanlage bezieht sich auf die Methode der Einzahlung auf Versicherungskosten und auf Auszahlungspläne sowie auf Fondsanteile. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass der Anleger einmalig einen zumeist höheren Betrag einzahlt und anschließend Auszahlungen aus dem Gewinn erhält. In der Rentenversicherung sowie bei Sparverträgen besteht die Wahl zwischen Auszahlungen mit und ohne Kapitalverzehr. Ebenfalls als Einmalanlage bewerten lässt sich der Erwerb von Aktien, die künftig der Einkommenserzielung durch Dividenden dienen. Beim Ablauf einer Kapitallebensversicherung bieten die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden in der Regel als Alternative zur Auszahlung des Betrages dessen Verwendung als Einmalanlage und somit den dauerhaften Bezug einer Zusatzrente an.

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