Einmalbeitrag

Bei einem Einmalbeitrag, der auch als Einmalbetrag für den Versicherungsabschluss bezeichnet wird, leistet der Versicherungsnehmer für eine Versicherung keine laufenden Beiträge, sondern zahlt einmalig für den Versicherungsschutz ein. Für private Kunden sind Versicherungen mit Einmalbeiträgen vor allem im Rahmen der Rentenversicherung interessant. In diesem Fall erwirbt der Versicherungsnehmer durch die Einzahlung eines einmaligen Beitrages das Recht auf eine lebenslange Rentenzahlung, die meisten Verträge sehen zudem eine Mindestauszahlungszeit beziehungsweise eine Rückerstattung an einen Begünstigten vor, falls der Versicherungskunde vorzeitig verstirbt. Beliebt ist die Umwandlung des Auszahlungsanspruchs gegenüber einer Lebensversicherung in eine Rentenversicherung mit Einmalbeitrag, wobei dieser aus der Ablaufleistung des bisherigen Versicherungsvertrages bezahlt wird.

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