Einnahme-Überschussrechnung

Die Einnahme-Überschussrechnung ist eine vereinfachte Berechnungsmethode des steuerlichen Gewinnes und darf von Kleingewerbetreibenden sowie von Freiberuflern angewendet werden. Die Anlage EÜR zur Einkommenssteuererklärung muss nur von Freiberuflern verwendet werden, sofern deren Betriebseinnahmen im Kalenderjahr 17500 Euro übersteigen, für andere Gewerbetreibende gilt dieser Betrag als Grenze, so dass sie bei größeren Einnahmen zur Buchführung verpflichtet sind. Der Vorteil der Gewinnermittlung durch eine Einnahme-Überschussrechnung besteht darin, dass keine Verpflichtung zur Buchführung besteht. Eine Besonderheit bei der Gewinnermittlung durch eine Einnahme-Überschussrechnung stellt das Zuflussprinzip beziehungsweise Abflussprinzip dar, welches bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben im Kalenderjahr ihres tatsächlichen Auftretens gebucht werden und dass keine Abgrenzung erfolgt.

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