Einnahmen Ausgaben Rechnung

Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die eigentlich nur in Österreich offiziell gültige Bezeichnung für ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung und wird im deutschen Steuerrecht eigentlich als Einnahme-Überschussrechnung bezeichnet. Berechtigt zur Einnahme-Überschussrechnung sind in Deutschland Kleingewerbetreibende und Freiberufler, sie sind nicht zur Buchführung verpflichtet, sondern stellen ihre Einnahmen den Ausgaben oder in einigen Berufen wahlweise dem gesetzlich verankerten Freibetrag gegenüber. Die Einnahme-Überschussrechnung ist mit dem Zuflussprinzip verbunden, so dass alle Zahlungen in dem Jahr berücksichtigt werden, in welchem sie tatsächlich geleistet werden, eine Abgrenzung ist nicht erforderlich. Der amtliche Vordruck EÜR muss nur verwendet werden, wenn die Betriebseinnahmen 17500 Euro übersteigen.

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