Einzelabschluss

Der Einzelabschluss befasst sich im Rahmen der Bilanz mit dem Ergebnis einer einzelnen Konzerngesellschaft, während der Konzernabschluss das wirtschaftliche Ergebnis des gesamten Konzernes abbildet. Im Rahmen des Einzelabschlusses wird der Bilanzgewinn des einzelnen Konzernunternehmens ermittelt. Die maßgeblichen Bestimmungen für den Einzelabschluss finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB). Grundsätzlich bildet der Einzelabschluss die Basis für die Gewinnausschüttung eines Unternehmens; so gilt bei einer Aktiengesellschaft der Einzelabschluss des entsprechenden Mutterunternehmens als maßgeblich für die Berechnung der Dividende. Der zusätzlich zu den Einzelabschlüssen aufzustellende Konzernabschluss fasst hingegen alle Einzelgesellschaften zu einem fiktiven Unternehmen zusammen und wird ohne konzerninterne Geschäftsvorfälle berechnet.

^