Einzelbewertung

Die Einzelbewertung ist ein Grundsatz bei der Aufstellung einer Bilanz und meint, dass jeder einzelne Posten getrennt zu bewerten ist. Die Alternative zu einer Einzelbewertung ist die Gruppenbewertung, bei welcher ähnliche Vermögenswerte oder Gegenstände zu Gruppen zusammengefasst und gemeinsam bewertet werden. Gegenüber der Einzelbewertung stellt die Gruppenbewertung eine deutliche Vereinfachung der Bilanzerstellung dar. Der Gesetzgeber verlangt jedoch im Grundsatz die Einzelbewertung und lässt die Gruppenbewertung nur in ausdrücklich genannten Einzelfällen vor. Der Grundsatz zur Einzelbewertung ergibt sich aus Regeln zur ordnungsgemäßen Buchführung und Gewinnermittlung. Tatsächlich ist die Einzelbewertung exakter als die Gruppenbewertung.

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