Einzelbewertungsprinzip

Das Einzelbewertungsprinzip bezeichnet den Grundsatz ordnungsgemäßer Buchführung, Gewinnermittlung und Bilanzerstellung, dass sowohl Vermögenswerte als auch Schulden einzeln zu betrachten und zu bewerten sind. Eine mögliche Alternative besteht in der Gruppenbewertung, bei welcher ähnliche Gegenstände und Vermögenswerte zu Gruppen zusammengefasst werden. Das Einzelbewertungsprinzip führt zu exakteren Ergebnissen als die Gruppenbewertung, sie ist im Rahmen Bilanzerstellung jedoch nur in Einzelfällen zulässig. Das Einzelbewertungsprinzip ist ebenso wie die möglichen Ausnahmen, welche sich überwiegend auf Vorräte beziehen, im Handelsgesetzbuch niedergelegt. Das Einzelbewertungsprinzip bezieht sich sowohl auf die Erstellung der Handelsbilanz als auch auf die Erstellung der Steuerbilanz.

^