Die Einzelhandelsmarkenpolitik bezeichnet die Art und Weise, wie Inhaber an Markenrechten im Einzelhandel mit diesen verfahren. Die häufigste Form der Einzelhandelsmarkenpolitik besteht in der eigenständigen Nutzung der Markenrechte. Alternativ kann die Einzelhandelsmarkenpolitik darin bestehen, das Recht auf die Benutzung des Markennamens ebenfalls oder ausschließlich auf Partner oder Franchise-Nehmer zu übertragen. Eine besondere Form der Einzelhandelsmarkenpolitik liegt vor, wenn ein Unternehmen unter unterschiedlichen Markennamen im Einzelhandel aktiv ist. Ein häufiger Grund für ein solches Verfahren besteht darin, dass unterschiedliche Käufergruppen angesprochen werden sollen, so dass eine Einzelhandelsmarke für Geschäfte mit Billigwaren und die andere für hochwertige Waren verwendet wird. Ebenfalls häufig werden unter verschiedenen Einzelhandelsmarken verschiedene Produkte vertrieben. Zur Einzelhandelsmarkenpolitik gehört auch die Entscheidung, in welcher Form eine Marke beworben wird und welche Emotionen die Marke auslösen soll.