Einzelunternehmen ist die übliche Bezeichnung für eine Einzelfirma, wobei dieser Begriff im Gegensatz zur Firma auch Freiberufler einschließt, welche nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet sind. Ein Einzelunternehmen wird dadurch gekennzeichnet, dass der Inhaber es eigenverantwortlich führt und mit seinem gesamten Vermögen haftet. Vielfach werden Einzelunternehmen nach dem Vornamen und dem Nachnamen ihres Inhabers bezeichnet, erlaubt ist aber jeder rechtlich zulässige Unternehmensname. Vorteile eines Einzelunternehmens sind die einfache Gründung ohne Mindestkapital sowie die Möglichkeit, wirtschaftliche Entscheidungen alleine zu treffen. Ein wesentlicher Nachteil des Einzelunternehmens besteht in der relativ schwierigen Kapitalbeschaffung, da die meisten Banken bei Krediten an jungen Einzelunternehmen sehr zurückhaltend agieren.