Einzugsermächtigungsverfahren

Das Einzugsermächtigungsverfahren meint die Begleichung fälliger Rechnungsbeträge mittels einer Lastschrift. Bei einer solchen beauftragt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, am Fälligkeitsdatum den geschuldeten Betrag vom Bankkonto einzuziehen. Einzugsermächtigungen können bis auf Widerruf oder einmalig erteilt werden, bei der beliebten Bezahlung mit EC-Karte und Unterschrift handelt es sich ebenfalls um eine einmalige Einzugsermächtigung. Von der Einzugsermächtigung ist das Abbuchungsverfahren zu unterscheiden, bei welchem die Bank beauftragt wird, der Anforderung eines Rechnungsbetrages zu entsprechen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Systemen besteht darin, dass der Kontoinhaber einer Einzugsermächtigung ohne Angabe eines Grundes widersprechen darf. Das Ausführungsdatum einer Einzugsermächtigung darf nicht vor der Fälligkeit erfolgen, während der Zahlungspflichtige eine Überweisung wenige Tage vor dem Fälligkeitsdatum bei seiner Bank einreichen muss, damit das Geld rechtzeitig auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird.

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