Die Einzugsermächtigung ist die Form der Bezahlung, bei welcher der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger beauftragt, den vereinbarten Betrag am Fälligkeitsdatum vom Bankkonto einzufordern. Umgangssprachlich werden sowohl Einzugsermächtigung als auch Abbuchungsauftrag als Abbuchung bezeichnet; der Unterschied besteht darin, dass beim Abbuchungsauftrag der Bank der Auftrag erteilt wird, einer Anforderung des Zahlungsempfängers zu entsprechen. Praktische Bedeutung hat die Unterscheidung, da der Zahlungspflichtige nur einer Lastschrift widersprechen kann. Bei der Bezahlung mittels EC-Karte und Unterschrift handelt es sich faktisch um eine einmalige Einzugsermächtigung. Ursprünglich diente die Einzugsermächtigung nur der Begleichung von Zahlungen, welche zu festen Terminen in unterschiedlicher Höhe anfielen, während gleichbleibende Zahlungen durch den Dauerauftrag beglichen wurden.