Einzelzimmerzuschlag

Der Einzelzimmerzuschlag ist ein Aufpreis in einem Beherbergungsbetrieb oder bei einer Pauschalreise, den Alleinreisende zusätzlich zum normalen Übernachtungspreis beziehungsweise zum Einzelpreis zahlen. Gebräuchlicher als in der Hotelbranche, die zumeist mit unterschiedlichen Preisen statt Preisaufschlägen arbeitet, ist der Begriff des Einzelzimmerzuschlages bei Pauschalreisen. Anstelle des Einzelzimmers kann dem Reisegast auch ein Doppelzimmer beziehungsweise ein Zweibettzimmer zur alleinigen Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Einige Hotels und Reiseveranstalter werben vorwiegend außerhalb der Hauptsaison mit einem Verzicht auf den Einzelzimmerzuschlag. Bei Schiffsreisen ist die Bezeichnung als Einzelkabinenzuschlag üblich. Neben klassischen Beherbergungsbetrieben und Reiseveranstaltern erheben zum Teil auch Tagungshäuser einen Einzelzimmerzuschlag von Gästen, die während der Tagung ein Zimmer zur alleinigen Benutzung buchen.

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