Einzelwertberichtigung

Im Rahmen einer Einzelwertberichtigung bewertet ein Gläubiger die Ausfallwahrscheinlichkeit einer einzelnen Forderung. Sie unterscheidet sich somit von der Pauschalwertberichtigung, bei welcher die Aktiva aus Forderungen mit einem pauschalen Wert anhand der statistischen Ausfallwahrscheinlichkeit im Wert korrigiert werden. Die Einzelwertberichtigung stellt in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens einen Aufwand dar und gilt als Vorstufe der vollständigen oder teilweisen Abschreibung eines nicht beziehungsweise nicht vollständig einzutreibenden Außenstandes. Im Anschluss an die Einzelwertberichtigung gilt der Außenstand als zweifelhafte Forderung. Kredite unterhalb einer festgelegten Betragsschwelle unterliegen einer vereinfachten Prüfung der Ausfallwahrscheinlichkeit, die zu einer portfoliobasierten Einzelwertberichtigung führt. Die Abkürzung für die Einzelwertberichtigung lautet EWB, für die vereinfachte Form verwenden Banken und Betriebe oft das Kürzel poEWB.

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