Elementarversicherung

Die Elementarversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung und zur Gebäudeversicherung. Sie ist in noch während der DDR-Zeit abgeschlossenen Verträgen oft enthalten. Die Elementarversicherung deckt Schäden bei Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Erdrutschen und Lawinenabgängen. Die Versicherer bieten allerdings in Risikogegenden zumeist keine Elementarversicherung an oder schränken diese dadurch ein, dass sie das örtlich besonders relevante Risiko vom Versicherungsschutz ausschließen. Diese Einschränkung bei der Elementarversicherung trifft vor allem auf nahe am Rhein oder an der Elbe gelegene Gebäude zu, bei denen in der Vergangenheit häufig Hochwasserschäden aufgetreten waren. Für die einzelnen Schadensereignisse ist Deutschland in der Elementarversicherung in vier Risikogebiete aufgeteilt, deren Zuordnung sowohl über die grundsätzliche Möglichkeit eines Vertragsabschlusses als auch über den Prämienaufschlag entscheidet.

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