Elterngeld

Das Elterngeld erhalten Eltern nach Ablauf des Mutterschutzgeldes als Lohnersatzleistung. Die Höhe des Elterngeldes entspricht in etwa dem Monatsnettoeinkommen, wobei jedoch sowohl Höchstgrenzen als auch (nicht nur für arbeitslose und studierende Eltern) Mindestbeträge gelten. Vergleichbare Leistungen wie in Deutschland gelten für das Elterngeld in den meisten anderen europäischen Staaten. Bei Kreditanträgen berücksichtigen die meisten Geldinstitute das erhaltene Elterngeld bei der Haushaltsrechnung nicht, da es sich um eine vorübergehende Leistung handelt - trotz des bestehenden Rechtes auf Weiterbeschäftigung und somit dem Wiederaufleben des Gehaltsanspruches nach dem Ablauf des Elterngeldbezuges. Bei einem Hartz IV-Bezug wird das Elterngeld auf die Leistungen angerechnet.

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