Elternzeitgeld ist ein in der Umgangssprache genutzter Begriff für das während der Elternzeit gezahlte Elterngeld. Dieses dient dem teilweisen Ausgleich des in der Frühzeit der Kindererziehung ausfallenden Einkommens und hat das frühere Erziehungsgeld abgelöst. Der Anspruch auf die Auszahlung des Elterngeldes verlängert sich, wenn der Vater und die Mutter des Kindes zeitweise mit der Arbeit aussetzen. Die Höhe des Elternzeitgeldes richtet sich grundsätzlich nach dem zuvor erzielten Arbeitseinkommen, es existiert jedoch ein Festbetrag für vor der Elternzeit nicht berufstätige Eltern. Bei Beziehern des Arbeitslosengeldes II werden die Elterngeldzahlungen jedoch auf den Leistungsanspruch angerechnet. Der Mindestbetrag des Elterngeldes beläuft sich auf 300,00 Euro, der Maximalbetrag auf 1800,00 Euro je Monat.