Emissionshandel

Emissionshandel ist eine verkürzte Bezeichnung für den Emissionsrechtehandel, bei welchem es sich faktisch um das Recht auf die Erzeugung von Kohlendioxid und weiteren Treibhausgasen handelt. Der Emissionshandel wurde innerhalb der Europäischen Union im Jahr 2005 eingeführt. Die entsprechenden Emissionsrechte werden Unternehmen von der Politik zugeteilt, weitere Rechte können ersteigert werden. Kernpunkt des Emissionshandels ist jedoch der Handel von Verschmutzungsrechten zwischen den Unternehmen. Wenn eine Firma weniger als die ihr zugeteilte Menge an Kohlendioxid erzeugt, hat sie das Recht, den nicht benötigten Teil an Verschmutzungsrechten auf dem Markt anzubieten und zu verkaufen. Neben dem innereuropäischen Emissionshandel findet ein entsprechender Handel zwischen Unternehmen aus sogenannten Annex I-Staaten statt.

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