Umgangssprachlich wird häufig die Stromsteuer als Energiesteuer bezeichnet, in der offiziellen Terminologie bezieht sich der Begriff jedoch auf die Steuer für Kraftstoffe und Heizöl sowie für Erdgas und Flüssiggas. Die Energiesteuer löste 2006 die bis dahin geltende Mineralsteuer ab, da jene nicht mehr den europarechtlichen Voraussetzungen entsprach. Da Heizöl deutlich günstiger als Diesel versteuert wird, ist der Betrieb eines Dieselfahrzeuges mit diesem verboten, zu Kontrollzwecken wird das Heizöl gefärbt, für landwirtschaftliche Betriebe bestehen teilweise Ausnahmegenehmigungen. Die Energiesteuer ist eine dem Bund zustehende Verbrauchssteuer, die Steuerpflicht entsteht, sobald der steuerpflichtige Stoff das Zolllager verlässt. Grundsätzlich unterliegen auch Kohle (Braunkohle und Steinkohle) zu Energiezwecken angebaute Pflanzen der Energiesteuer.