Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist ein Bestandteil des Steuerrechtes und erlaubt den Abzug pauschaler Fahrkosten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz. Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und fördert auf diese Weise die Bildung von Fahrgemeinschaften sowie das umweltfreundliche Zurücklegen des Arbeitsweges mit dem Fahrrad. Maßgeblich für die Berechnung der Entfernungspauschale oder auch Pendlerpauschale ist üblicherweise der kürzeste Weg zwischen der Wohnung des Steuerpflichtigen und seiner Arbeitsstätte; Abweichungen sind möglich, wenn ein anderer Weg schneller zurückgelegt werden kann oder verkehrssicherer ist. Zurzeit gilt eine Entfernungspauschale von dreißig Cent je Kilometer bei einer maximalen Höhe von 4500 Euro im Jahr, höhere Kosten für öffentliche Verkehrsmittel können bei entsprechendem Nachweis anstelle der Entfernungspauschale anerkannt werden.

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