Der entgangene Gewinn ist ein Begriff aus dem Schadenersatzrecht und bezeichnet einen Vermögensschaden, welcher durch die Unmöglichkeit der Benutzung von Vermögenswerten oder Gegenständen eingetreten ist. Für Deutschland finden sich die Regeln hinsichtlich des entgangenen Gewinnes in $ 252 BGB. Abweichend zum deutschen Recht besteht in Österreich Schadenersatzpflicht für den entgangenen Gewinn nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Neben der Haftpflicht wird auch im Bankwesen von einem entgangenen Gewinn gesprochen, wenn der Kunde ein Darlehen vorzeitig zurückzahlt. In diesem Fall kann die Bank als Ausgleich für den ihr entgangenen Gewinn aus dem Darlehensvertrag eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sofern diese nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.